(STAND 01.01.2018)
1. Anwendungsbereich
Die vorliegenden AGB sind anwendbar auf alle Verträge über Sprachprogramme- und kurse, abgeschlossen zwischen SL&C Supercomm Langues et Communication Suisse SA mit Sitz in Genf, ihren Zweigniederlassungen LiZ AG und Sprachraum GmbH (im Folgenden: Leistungserbringerin) und Unternehmenskunden (im Folgenden: Kunde). Das Obligationenrecht (OR) der Schweiz ist hierbei subsidiär anwendbar. Verträge mit Privatpersonen unterliegen in gleicher Weise den vorliegenden AGB, unter dem Vorbehalt ausdrücklich entgegenstehender Regelungen des Schweizer Rechts.
Die vorliegenden AGB können jederzeit von der Leistungserbringerin geändert werden. Sie sind in ihrer jeweils aktuellsten Version gültig und Bestandteil jedes zwischen der Leistungserbringerin und dem Kunden unterzeichneten Vertrages. Ohne entgegenstehende und schriftlich getroffene Vereinbarung, beinhaltet der Vertragsabschluss jeweils auch die Zustimmung zur Geltung der vorliegenden AGB.
2. Definition der Programme, Ort und Dauer
- Präsenzkurse
Die Ausbildungsprogramme für Präsenzkurse sind wie folgt definiert:
- Privatkurse: 1 bis 2 Lernpersonen,
- Unternehmensgruppenkurse (intern): von 3 bis 6 Lernpersonen des gleichen Kunden,
- Kurse Quatrissimo: von 3 bis 4 Lernpersonen verschiedener Kunden,
- Kurse Club: bis zu 6 Lernpersonen verschiedener
Die Präsenzkurse sind in Einheiten von 45 Minuten aufgeteilt. Eine in den Räumen der Leistungserbringerin oder des Kunden stattfindende Kurssitzung dauert mindestens 90 Minuten.
- Fernlernkurse
Die Ausbildungsprogramme für Fernlernen gibt es als Privatkurs
oder als Club-Variante.
Die Fernlern-Programme sind in Einheiten von 30 Minuten aufgeteilt.
Jedes der vorerwähnten Ausbildungsprogramme kann mit der Digital- Learning-Plattform Altaïr ergänzt werden (s. Art. 8).
3. Zahlung und Rechtsgültigkeit des Vertrages
Die Ausbildungsprogramme sind ab ihrem Beginn zahlbar innerhalb von
10 Tagen. Die Leistungserbringerin kann von der Lernperson einen Zahlungsnachweis verlangen. Im Falle der Zahlung mit Bank- oder Kreditkarte erfolgt ein Aufschlag von 4% auf den Gesamtrechnungsbetrag. Jede Mahnung oder das Erfordernis einer Zahlungsübersicht hat einen Pauschalbetrag für Verwaltungskosten von CHF 50.- zur Folge. Die Leistungserbringerin behält sich das Recht vor, im Falle der Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen das Ausbildungsprogramm zu unterbrechen oder zu kündigen.
Der Vertrag gilt als rechtswirksam geschlossen, sobald die Leistungserbringerin die Vertragsunterschrift des Kunden und die Zahlung für das Ausbildungsprogramm erhalten hat. Der Vertrag ist nur für die im Vertrag genannte Dauer gültig. Vor Beginn oder nach Ablauf dieser Dauer kann von der Leistungserbringerin keine Kurssitzung verlangt werden.
4. Verlegung und Annullierung
Eine Änderung des Ausbildungsplans bei Privatkurs-Programmen bedarf der vorherigen Zustimmung der Leistungserbringerin und der Lehrkraft. Im Falle einer Verhinderung muss die Lernperson die Leistungserbringerin per Telefon, E-Mail oder Cassiopeia bis 16.00 Uhr am Vortag der Kurssitzung bitten, diese zu verlegen oder zu annullieren.
Die Bitte um Verlegung oder Annullierung einer am Montag stattfindenden Kurssitzung muss bis spätestens 16.00 Uhr des direkt vorhergehenden Freitag mitgeteilt werden. Aus administrativen und pädagogischen Gründen ist die ausgefallene Kurssitzung im Einvernehmen mit der Leistungserbringerin und der Lehrkraft zu einem festzulegenden Zeitpunkt innerhalb der folgenden 2 Wochen nachzuholen. Verlegte Kurssitzungen führen nicht zu einer Verlängerung der vertraglich vereinbarten Kursdauer. Unbegründet ausgefallene Kurssitzungen oder solche, deren Verlegung oder Annullierung verspätet mitgeteilt wurden, können nicht erstattet werden.
Jedes Intensiv-Programm kann bis zu 5 Werktage (Montag bis Freitag) vor dem vorgesehenen Datum der ersten Kurssitzung verlegt werden.
Kurssitzungen der Gruppen-Programme (Unternehmenskurse intern, Quatrissimo, Club) können weder annulliert, noch verlegt oder erstattet werden.
Im Fällen höherer Gewalt der Lehrkraft (Krankheit, Unfall, usw.) schlägt die Leistungserbringerin eine andere Lehrkraft für die Kurssitzungen(en) vor. In den Fällen höherer Gewalt seitens der Lernperson kann das Programm vorübergehend bis zum Ende der Verhinderung unterbrochen werden.
5. Vorbereitung von Kurssitzungen
Falls ein Programm eine spezielle Vorbereitung erfordert wie z. B. eine Recherche und/oder das Studium spezifischen Materials, berechnet die Leistungserbringerin eine zusätzliche Kurssitzung nach jeder fünften Kurssitzung.
6. Samstägliche Kurssitzungen
Samstägliche Kurssitzungen können gegen einen Zuschlag von 25% des vertraglich vereinbarten Tarifs pro Einheit organisiert werden.
7. Änderung des Programms
Die Leistungserbringerin behält sich das Recht vor, aus pädagogischen Gründen eine Lernperson in eine andere Lerngruppe zu verlegen oder deren Programm zu ändern. Wenn eine solche Verlegung eine Änderung des Ausbildungsprogramms zur Folge hat (z. B. ein Privatkurs anstelle eines Kurses Gruppe), wird die Rechnungsstellung an diese Änderung angepasst.
Die Zusammensetzung einer Gruppe kann auf Bitten nach vorheriger Zustimmung der Leistungserbringerin geändert werden.
Der Rücktritt von Lernpersonen während eines laufenden Programms hat keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Herabsetzung des Preises zur Folge.
8. Lizenz des Software-Programms
Die Leistungserbringerin aktiviert die Lizenz für Altaïr nach Erhalt des vom Kunden unterzeichneten Vertrags und der Zahlung. Die Gültigkeitsdauer der Lizenz beträgt 2, 6 oder 12 Monate ab Öffnung des Kontos gemäss Vertrag. Die Leistungserbringerin kann den Preis für die Lizenz weder zurückerstatten noch darauf verzichten. Die pädagogische Unterstützung wird von der Lehrkraft alleinig nur für die Dauer des Ausbildungsprogramms sichergestellt.
9. Offizielle Examen
Die Einschreibe- oder Anmeldekosten für offizielle Examen sind nicht in den Ausbildungsprogrammen von SUPERCOMM enthalten. Diese Kosten sind von der Lernperson oder dem Kunden zu tragen, die auch selbst die notwendigen Schritte für die Anmeldung zum Examen bei der zuständigen Institution ergreifen müssen.
10. Unterbrechung und Übertragung des Programms
Falls es einer Lernperson unmöglich wird, das Programm weiterzuverfolgen, kann das Guthaben der restlichen Kurssitzungen nach vorheriger Zustimmung der Leistungserbringerin und innerhalb der Gültigkeitsdauer des Vertrags auf eine(n) anderen Mitarbeiter(in)
des Kunden übertragen werden. Dafür wird dem Kunden ein Pauschalbetrag von CHF 100.- für Verwaltungskosten berechnet.
Die Übertragung von Kurssitzungen ist bei Intensivprogrammen nicht möglich.
11. Vertraulichkeit und Wettbewerbsverbot
Die Leistungserbringerin verpflichtet sich, die Vertraulichkeit von Informationen, von denen sie ebenso wie die Lehrkraft im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit mit dem Kunden Kenntnis erhalten kann, zu beachten. Aber sie lehnt jegliche Verantwortung im Falle leichter (einfacher) Fahrlässigkeit ab.
Dem Kunden ist es untersagt, eine Lehrkraft der Leistungserbringerin während einer Frist von 12 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Lehrkraft zu engagieren.
12. Verantwortlichkeit und Recht zur Leistungsverweigerung
Die Leistungserbringerin lehnt jegliche Verantwortung für Schäden ab, für die eine Lernperson haftet oder die von dieser während einer Kurssitzung verursacht wurden. Die Leistungserbringerin kann jederzeit eine die Kurssitzung störende Lernperson ohne Verpflichtung einer Rückzahlung ablehnen.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vorliegenden AGB unterliegen dem schweizerischen Recht. Für alle Rechtsstreitigkeiten gilt als Gerichtsstand Genf oder der Ort der betroffenen Zweigniederlassung.