Seit dem 1. Januar 2019 gelten in der Schweiz neue Bedingungen für die Einbürgerung.
Gemäss Art. 6 der Schweizerischen Bürgerrechtsverordnung muss jede Person, die die Staatsbürgerschaft erlangen will, mündliche Sprachkenntnisse in mindestens einer der Schweizer Landessprachen der Niveaustufe B1 und schriftliche Sprachkenntnisse der Niveaustufe A2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen.
Der Schweizerische Bund setzt nur die Mindestbedingungen im Rahmen des ordentlichen Einbürgerungsverfahrens fest. Die kantonalen Behörden können zusätzliche Voraussetzungen für die Einbürgerung schaffen und daher ein höheres Sprachniveau verlangen.
Für die Einbürgerung nicht ausreichend sind Zertifikate, die lediglich die Teilnahme an einem Sprachkurs und abgeschlossene Online-Tests bestätigen.
Für die Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung ist am 1. Januar 2019 ein neues Gesetz in Kraft getreten. Das Bundesgesetz verlangt, dass Kandidaten für die Aufenthaltsbewilligung C das Niveau A1 für die Kompetenz Schreiben und das Niveau A2 für die Kompetenz Sprechen in einer der Landessprachen nachweisen müssen. Für die Aufenthaltsbewilligung B ist für die Kompetenz Sprechen das Niveau A1 die Mindestanforderung.
In den vorgenannten Fällen können übergangsweise noch bis zum 31.12.2019 Sprachkurs-Teilnahmebestätigungen oder Sprachzeugnisse akzeptiert werden.
Was is fide?
*Eine Person, deren Muttersprache eine Fremdsprache in der Gemeinschaft ist, in der sie sich befindet.
Anmeldeverfahren
Melden Sie sich mit dem Formular an und halten Sie folgende Dokumente bereit:
- Ihre Aufenthaltsbewilligung
- Ihre Kreditkarte
Jede für den Sprachnachweis angemeldete Person erhält spätestens zwei Wochen vor dem Datum der Bewertung eine Anmeldebestätigung mit Angabe von Ort, Tag und Uhrzeit des Sprachnachweistermins.
Dokumente
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Reglement Sprachnachweis fide
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Modelltest
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Infoblatt Weg 1
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Infoblatt Sprachenpass
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Reglement Sprachenpass
Durchführung des Sprachnachweises
Der Sprachnachweis hat zwei Teile:
- Mündlich: Sprechen und Verstehen (40 Minuten) die morgens zwischen 8:30 und 12:30 Uhr stattfindet.
- Schriftlich: Lesen und Schreiben (60 Minuten) die am Nachmittag zwischen 1:30 und 3:30 Uhr stattfindet.
Sie können sich für beide Sprachweis-Teile oder nur für einen Teil anmelden. Nach dem Bestehen des Sprachnachweises fide erhalten Sie einen Sprachenpass, der das erreichte Niveau (A1, A2 oder B1) in der jeweiligen Landessprache und getrennt nach schriftlichen und mündlichen Fähigkeiten angibt.
Die Teile des Sprachnachweises können an zwei verschiedenen Tagen in einem Abstand von maximal einer Woche erfolgen. Der schriftliche Teil findet immer nach dem mündlichen Teil statt.
Der Sprachnachweis wird nur in unseren Zentren in Genf und Nyon durchgeführt.
Anmeldebedingungen
- Die Anmeldegebühr für den Sprachnachweis fide ist mindestens drei Werktage vor dem ersten Sprachnachweistag zu entrichten.
- Im Falle einer Stornierung bis zum Anmeldeschluss wird eine Verwaltungsgebühr von CHF 30 erhoben.
- Im Falle einer Stornierung zwischen dem Anmeldeschluss und dem Datum des Sprachnachweistermins ist der Betrag gemäss der Anmeldung fällig.
- Im Falle von Abwesenheit oder Verspätung an der Teilnahme des Sprachnachweises kann keine Rückerstattung erfolgen.
Kommende Termine des Sprachnachweises fide französisch 2020
Genf
Prüfungsdatum | Anmeldeschluss |
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Oktober | |
6 Oktober | KOMPLETT |
13 Oktober | KOMPLETT |
20 Oktober | 5 Oktober |
27 Oktober | 12 Oktober |
November | |
3 November | 19 Oktober |
10 November | 26 Oktober |
17 November | 2 November |
24 November | 9 November |
Dezember | |
1 Dezember | 17 November |
8 Dezember | 24 November |
15 Dezember | 1 Dezember |
Nyon
Prüfungsdatum | Anmeldeschluss |
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Oktober | |
1 Oktober | KOMPLETT |
08 Oktober | KOMPLETT |
15 Oktober | KOMPLETT |
November | |
12 November | 28 Oktober |
19 November | 4 November |
26 November | 11 November |
Dezember | |
3 Dezember | 19 November |
10 Dezember | 26 November |
17 Dezember | 3 Dezember |