Bestätigen Sie Ihr Sprachniveau mit Vertrauen und garantieren Sie Ihren Erfolg bei der Sprachbewertung
Um eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung in der Schweiz zu erhalten, müssen Nichtbürger seit Januar 2019 nachweisen, dass sie über Kenntnisse der an ihrem Wohnort gesprochenen Sprache verfügen (Upgrade der erforderlichen Niveaus).
Mit den fide-Test Prüfungsvorbereitungskursen erwerben Sie schnell die notwendigen Sprachkenntnisse und legen den Grundstein für den erfolgreichen Abschluss der Prüfung.
- Für die Aufenthaltserlaubnis (B) ist das mündliche Niveau A1 erforderlich.
- Stufe A2 mündlich und A1 schriftlich für die Niederlassungserlaubnis (C)
- Niveau B1 mündlich und A2 schriftlich für die Einbürgerung.